Information über die Echtheit von Kundenbewertungen

Informationspflicht über Echtheitsprüfungsverfahren für Kundenbewertungen gemäß §5b Abs. 3 UWG

Jede Verbraucherbewertung wird vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft, sodass sichergestellt ist, dass Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben/genutzt haben.

Die Überprüfung geschieht durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie des Warenwirtschaftssystems, um einen vorangegangenen Produkterwerb zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen. Ferner wurden uns diese Bewertungen schriftlich via E-Mail von unseren Kunden zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Echtheit der Bewertungen die von Trusted Shops erfasst wurden